Ab sofort ist die Antragstellung für Ihren Bonus möglich. Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm DigiBonus II veröffentlicht. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt in die Digitalisierung einzusteigen (oder Vorhandenes auszubauen).

Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können, so beschreibt Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs das Ziel des neuen Förderprogramms. Aktenberge und händische Erfassung des Lagerbestands sollen der Vergangenheit angehören.

Dabei werden wir Sie unterstützen. 

  • Das Programm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).
    *) Den vollständigen Text der Förderrichtlinie finden Sie am Ende der Seite.
  • Diese Projekte können gefördert werden:
    · Verbesserung der IT-Sicherheit,
    · Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
    · Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    · Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, das heißt, es dürfen vor der Bestätigung des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrages noch keine Hard- oder Software angeschafft oder Dienstleistungen beauftragt worden sein.
    · Planung, Marktrecherche, Preisabfragen etc. gelten nicht als Beginn des Projektes.
    · Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken.
       Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern.
    · Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 10.000 Euro netto betragen.
    · Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
    · Das Projekt soll binnen 6 Monaten abgeschlossen sein.
    · Für das Projekt darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen von Bund, Land, EU oder sonstigen Dritten
      beantragt worden sein.
  • Was wird gefördert?
    · Investitionen in Hard- und Software sowie dazu gehörende Dienstleistungen
  • Was wird nicht gefördert?
    · Standard-Hard- und Software, selbst erstellte Hard- und Software, gebrauchte Geräte, wiederkehrende Dienstleistungen.
  • Wie hoch ist der Zuschuss?
    · Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro.

Wir unterstützen Sie auch im Antragsverfahren.
Sprechen Sie unsere Spezialisten einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir rufen Sie an.

Ihr Team der id-netsolutions GmbH

 

 *) Text der Förderrichtlinie zum Download.